Gratiszahnspange
Seit Juli 2015 gibt es in Österreich die neue Kassenzahnspange oder „Gratiszahnspange“, für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit gravierenden Fehlstellungen.
Als qualifizierter Vertragspartner begleiten wir Sie und Ihr Kind bei der Behandlung mit der Gratiszahnspange – von der Evaluierung der Kieferfehlstellung im Zuge eines Beratungsgesprächs bis hin zu einem strahlenden Lächeln.
Wer bekommt die Gratiszahnspange?
Der Patient/die Patientin muss jünger als 18. Jahre alt sein und eine schwerwiegende Behandlungsnotwendigkeit nach dem „Index of Orthodontic Treatment Need“ muss vorliegen. (IOTN 4 oder 5)
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten für die Zahnspange von der Krankenkasse zur Gänze übernommen. Es handelt sich dabei um eine festsitzende Zahnspange mit silbernen Brackets. Die Hauptbehandlung ("Gratiszahnspange") darf nur mit Metallbrackets durchgeführt werden. Aufzahlungen für Keramikbrackets sind, bei Inanspruchnahme des Zuschusses der Krankenkasse, nicht zulässig.